Happy Santa Claus

organisiert von den

in Zusammenarbeit mit dem Team der

Waldgaststätte Hanff`s Ruh

am 30. November und 01. Dezember 2024

Wir laden Sie wieder ein, die Weihnachtszeit
mit dem Besuch unseres traditionellen Adventsmarkts zu beginnen.

Weihnachtliche Atmosphäre, der Duft nach Tannenbaum, Glühwein und kandierten Äpfeln, leise Weihnachtsmusik und vielleicht ein paar Schneeflocken lassen Kindheitserinnerungen wach werden.

 

An den Ständen gibt es viele selbstgemachte Dinge zu erstehen - Schmuck, schicke Strickwaren, Wandbilder in verschiedenen Größen und Ausführungen, Lampen, Dinkelmäuse, Kuscheltiere, Weihnachtskrippen, verschiedene Schals, Filztaschen, Topflappen, Weihnachtsgestecke in verschiedenen Ausführungen, Vogelhäuser, Vogelfutterstellen, Schlüsselanhänger und vieles mehr sind im Laufe des Jahres entstanden. 
Aus der (Hexen-) Küche bieten wir Eierlikör, Kirsch- und Vanillelikör, verschiedene Marmeladen, Seife und Calendula-Handcreme an - alles aus eigener Herstellung - nur der Imker lässt andere für sich arbeiten :-)

 

Für das leibliche Wohl unserer Besucher wird natürlich auch gesorgt: Bratwurst, Grünkohl mit Knacker, Waffeln, Glühwein, Kakao und vieles mehr gibt´s zu moderaten Preisen. Für unsere kleinen Gäste gibt es einen Bastelstand der Schreberjugend.

 

Welche Angebote Sie außerdem noch erwarten wollen wir noch nicht verraten!
Lassen Sie sich überraschen.



Wir freuen uns Sie am 1. Adventswochenende begrüßen zu dürfen.

Samstag von  12 bis 20 Uhr
Sonntag von  11 bis 19 Uhr

Der Adventsmarkt öffnet in

  • Tage
  • Stunden
  • Minuten

6. Adventsmarkt 2021 unter Corona-Auflagen

Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Besuchern für ihre Treue, ihr Vertrauen und ihre Geduld bei der Einlasskontrolle!!!

Hoffen wir auf einen Adventsmarkt 2022 ohne Corona!


5. Adventsmarkt 2019 in Hanff's Ruh

Eindrücke einer Besucherin im Dezember 2018

Zugegeben, der Weg ist weit. Grünau liegt nicht gerade vor der Haustür wenn man aus Neukölln kommt. Wenn dann noch die S-Bahn nicht bis zum gewünschten Ziel fährt und die Straßenbahn aus baulichen Gründen ausfällt, kann die Anfahrt mit den Öffentlichen schon mal zwei Stunden dauern. Aber irgendwann war ich auf dem richtigen Waldweg und nach einem relativ kurzen Fußweg tat sich linksseitig plötzlich ein wunderbares Weihnachtslicht auf - ich war da!

 

Schon am Eingang wusste ich, dass sich der Weg gelohnt hat. So ein schöner, friedlicher Weihnachtsmarkt. Kein Gegröle und auch kein Riesenrad. Stattdessen leise Weihnachtsmusik aus unsichtbaren Lautsprechern von den Bäumen. Alle Stände liebevoll ausgerichtet. Alles ist da: Glühwein, Bratwurst, Grünkohl, Basteleien, Sachen aus Filz (nicht ungewöhnlich auf einem Weihnachtsmarkt), Leckereien, echtes Feuer in Tonnen, Geschenke für die Familie und sogar auch für die Schwiegermutter. Und genügend Platz zum Ausruhen draußen, bei dem angrenzenden Restaurant (ohne, dass man etwas bestellen musste). Ich habe einige Kolonisten getroffen und mich darüber gefreut.

 

Auf dem Heimweg, der naturgemäß wieder zwei Stunden gedauert hat, fiel mir plötzlich ein, dass dieser kleine Weihnachtsmarkt ja auch kein Naturwunder sein kann, sondern dass dahinter Menschen stehen, die sich lange vor Weihnachten viel Arbeit und Gedanken machen, damit so etwas überhaupt entstehen kann. Angefangen hat es mal mit 2-3 Ständen, jetzt sind es dank der positiven Annahme durch die "Einheimischen" deutlich mehr. Es fehlt an nichts. Und zudem weiß ich, dass alle Einnahmen. die "die Schnippel-Girls" aus diesem kleinen Weihnachtsmarkt ziehen, direkt in Projekte in der Kleingartenanlage Freiheit in Neukölln fließen. Allein das ist einen Besuch wert und Hochachtung an die "Schnippel-Girls".


Quelle: Gartenfreund- Ausgabe 02/2018 - W. Wächter Verlag
          Quelle: Gartenfreund - Ausgabe 02/2019 - W. Wächter Verlag
Bei der Schreberjugend können die Kinder basteln
Der Weihnachtsmann verteilt kleine Geschenke an die Kinder
Michi ließt Weihnachtsgeschichten vor
An der Gulaschkanone gibt´s lecker Essen
2019 hatten wir für die Kinder ein kleines Karussell - natürlich zur kostenlosen Nutzung 
Sonntags ist der Mann mit der Kettensäge zu Gast
Die überdachte Freifläche läd zum Verweilen ein
Eine selbstgebaute Krippe darf natürlich nicht fehlen
Unser einziger!!! "Professioneller"

Impressionen vom Adventsmarkt 2016

Quelle: Gartenfreund - Ausgabe 01/2016 - W. Wächter Verlag

Wer Interesse an einem Stand auf unserem Adventsmarkt hat findet hier weitere Informationen.

Information zur Veröffentlichung von Bildern

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Vorweg: Die neue Datenschutzgrundverordnung ändert grundsätzlich nichts am sog. Urheberrecht. Das wird noch immer im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) geregelt.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie  

§ 22 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23

(1)
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2)
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

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